Sie suchen rechtlichen Rat – nicht zwingend eine streitige Auseinandersetzung.
Mit über 30 Jahren Erfahrung in Anwaltskanzleien, Unternehmen und Lehre arbeiten wir konsequent lösungsorientiert.
Deshalb konzentrieren wir uns auf wirtschaftsrelevante und arbeitsrechtliche Fachgebiete: insbesondere Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie alle individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen – ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Ein Sondergebiet ist das Fischerei- und Jagdrecht mit seinen speziellen Ausprägungen.
Vertragsrecht
Handelsrecht
GmbH- und AG-Recht
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es betrifft unter anderem die Durchsetzung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte, von Schadensersatzansprüche oder die Klärung eigentumsrechtlicher Fragestellungen. Wenn Sie z.B. Probleme mit der Geltendmachung einer Forderung, einem Kauf- oder Mietvertrag oder ähnliche Rechtsverhältnissen haben, dann bietet Ihnen häufig das Zivilrecht Lösungsmöglichkeiten.
Arbeitsrecht
Sonstiges Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst viele gesetzliche Sonderregeln für alles unternehmerisches Handeln. Dazu gehört die gesetzeskonforme Führung und Organisation von Unternehmen, aber auch Fragen rund um Unternehmensverträge ebenso wie wettbewerbsrechtliche Fragen oder der gewerbliche Rechtsschutz.
Arbeitsrecht
Häufig spielen in diesem Zusammenhang auch arbeitsrechtliche Fragen eine bedeutende Rolle, die spezielle Kenntnisse erforderlich machen. Dabei gilt es die individualrechtlichen Bestimmungen genauso zu beachten, wie die Kenntnis kollektiv- oder mitbestimmungsrechtlicher Details entscheidungsrelevant sein kann.
Nachfolgeregelungen
Erbvertragsrecht
Testamentgestaltung
Erbrecht
Hier geht es um alle Fragen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass einerseits Regelungen getroffen werden sollen, die nach dem Tod des Erblassers umgesetzt oder beachtet werden sollen; andererseits unklare Sachverhalte oder Festlegungen rechtskonform ausgelegt und gestaltet werden.
Fischerei- und Jagdrecht
Dieses Rechtsgebiet betrifft die Besonderheiten bei der Ausübung der Jagd und Fischerei. Es regelt unter anderem die Gestaltung entsprechender Pachtverträge, die Beachtung besonderer Auflagen beispielsweise bei Schonzeiten oder Naturschutz. Wenn Sie als Jäger oder Fischereiberechtigter tätig sind oder Fragen zur artgerechten Jagdausübung, Pachtverträgen, Wildschäden oder Fischereirechten haben, sind Sie hier richtig.
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